Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseverträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseverträge des Hotel Drei Schwanen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für alle Pauschalreiseverträge, die mit dem Hotel Drei Schwanen (nachfolgend „Hotel“ genannt) und einem Reisenden (nachstehend „Kunde“ genannt) geschlossen werden. Folglich für die gesamten im Pauschalreisevertrag (nachstehend „Vertrag“ genannt) vereinbarten zu erbringenden Leistungen und die darin enthaltenen Rechte und Pflichten.
2. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachstehend „BGB“ genannt).
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande.
2. Das Hotel wird dem Kunden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrages zur Verfügung stellen. Sofern der Kunde den Wunsch äußert, wird das Hotel eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrages in Papierform zur Verfügung stellen.
3. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
4. Der Kunde kann bis zu sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das Hotel kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, sofern dieser vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
5. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der Dritte und der Kunde dem Hotel als Gesamtschuldner. Dem Hotel steht es frei, die durch den Eintritt tatsächlich entstanden und angemessenen Mehrkosten gegen einen Nachweis zu verlangen.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1. Das Hotel ist berechtigt, den Reisepreis einseitig bis zu 8 % des Gesamtreisepreises zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
2. Das Hotel wird den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mit- zuteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
3. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in III. Absatz 1 Buchstabe a) bis c) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für das Hotel führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Hotel zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisen- den auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4. Das Hotel ist berechtigt, nach Vertragsschluss unter der Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Das Hotel darf Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis demnach vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden klar, verständlich und in hervorgehobener Weise Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers zur Verfügung gestellt wurden.
5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
IV. Rücktritt des Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show), Rücktritt des Hotels
1. Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert das Hotel den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Das Hotel kann jedoch eine angemessene Entschädigung in Höhe der nachstehenden Entschädigungspauschalen verlangen:
a) Rücktrittserklärung bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Gesamtreisepreises
b) Rücktrittserklärung ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 35 % des Gesamtreisepreises
c) Rücktrittserklärung ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Gesamtreisepreises
d) Rücktrittserklärung ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Gesamtreisepreises
e) Rücktrittserklärung ab 7. bis 2. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Gesamtreisepreises
f) Rücktrittserklärung ab Reisebeginn/Nichtantritt der Reise: 80 % des Gesamtreisepreises
soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Hotels unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
2. Die unter IV. Ziffer 1 a) bis f) dieser AGB genannten Entschädigungspauschalen wurden nach Folgendem bemessen:
a) Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn,
b) zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen des Hotels und
c) zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
3. Für die Geltendmachung der unter IV. Ziffer 1 a) bis f) dieser AGB genannten Entschädigungspauschalen ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden beim Hotel maßgeblich. Das Hotel ist berechtigt, die Entschädigungspauschalen dem Gast in Rechnung zu stellen und von der Anzahlung einzubehalten.
4. Das Hotel kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten aufgrund von unvermeidbarer, außer- gewöhnlicher Umstände, die es an der Erfüllung des Vertrags hindert; in diesem Fall hat das Hotel den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
5. Tritt das Hotel vom Vertrag zurück, verliert es den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wenn das Hotel infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat es unver- züglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
6. Rücktrittserklärungen müssen der gegenüber zu erklärenden Partei auf einem dauerhaften Daten- träger zugehen.
V. Ergänzende Sonderregelung zu Ziffer IV für Pauschalreiseverträge bis zum 31.12.2021 (Anreisetag maßgeblich) aufgrund von Corona, Pandemiesituationen und höherer Gewalt
1. Sofern aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt (äußere Umstände, die nicht vom Hotel zu vertreten sind) das Hotel in Gänze oder in Teilen nicht betrieben und entsprechende Leistungen vom Gast nicht Anspruch genommen werden können, liegt keine vom Hotel zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung, Allgemeinverfügung und des Verwaltungsaktes. Das Hotel verpflichtet sich, dem Gast den Beginn und die voraussichtliche Geltungsdauer eines solchen Verwaltungsaktes mitzuteilen. Für das Hotel geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen werden vom Gesetzgeber bekannt gegeben und veröffentlicht. Für den Fall, dass das Hotel aus vorgenannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert ist, ist das Hotel entschädigungsfrei berechtigt, sein Hotelangebot dem jeweils geltenden gesetzlichen Rahmen entsprechend anzupassen, welches nur aus triftigem Grund abgelehnt werden darf. Ist dies dem Hotel nicht möglich oder zumutbar oder dem Gast unzumutbar oder wird aus triftigem Grund ab- gelehnt, sind beide Parteien berechtigt, den Aufenthalt kostenfrei abzusagen. Ist der Hotelbetrieb in Gänze untersagt, ist das Hotel berechtigt, dem Gast einen alternativen Reisetermin anzubieten. Können sich die Parteien nicht auf einen alternativen Termin verständigen, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag durch Erklärung in Textform kostenfrei zurücktreten.
2. Sollte der Gast aufgrund von behördlichen (Ein-)Reiseverboten oder Quarantäneanordnungen (auch bei Rückkehr aus dem gebuchten Reiseland) aufgrund von Corona oder ähnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO den gebuchten Reisetermin nicht wahrnehmen können, so darf der Gast sein Zimmer unabhängig von den Staffelungen aus Ziffer IV Nr. 1 a) – f) kostenfrei stornieren, soweit vom Gast der Nachweis geführt worden ist, dass es dem Gast aus vorgenannten Gründen tatsächlich objektiv unmöglich ist, (ein) zu reisen. Lediglich Bedenken des Gastes oder behördliche Empfehlungen, auf touristische Reisen zu verzichten, begründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht.
3. Ziffer IV Nr. 1 bis 3 gelten unverändert fort, soweit der Rücktritt des Gastes nicht aufgrund eines coronabedingten Umstands oder ähnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO erfolgt.
VI. Haftungsbeschränkung
1. Die Haftung des Hotels für Schäden, die aus einer Verletzung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichtverletzung herrühren ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt.
2. Abweichend von der vorstehenden Haftungsbeschränkung haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit, bei a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Verletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. c) Weiterhin haftet das Hotel für Schäden sofern zwingende Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und sonstige zwingende gesetzliche Vorschriften eine unbeschränkte Haftung bestimmen.
3. Die Haftung des Hotels gegenüber den Kunden für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt.
4. Die vorstehend in V. dieser AGB genannten Haftungsbeschränkung gelten ebenso für Angestellte, gesetzliche Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Hotels.
5. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu einem Betrag von 3.500 €. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 € der Betrag von 800 €. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Eine Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt die vorstehende Regelungen gemäß V. Ziffer 1 bis 4 dieser AGB.
6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel lediglich entsprechend V. Ziffer 1 bis 4 dieser AGB.
7. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils im Hotel) sowie – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Regelungen unter V. Ziffer 1 bis 4 dieser AGB gelten entsprechend.
VII. EU-Verbraucherschlichtungsstelle
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: ec.europa.eu/consumers/odr
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen, sofern in diesen AGB und/oder in gesetzlichen Vorschriften nichts Abweichendes vorgeschrieben wird, in Textform vorgenommen werden.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels bzw. Sitz der jeweiligen Betreibergesellschaft.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Köln. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.